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Tipps für den Schadenfall

Wie Sie als Versicherungsnehmer richtig handeln

 
Unverhofft kommt oft. Bei einem Schaden heißt es, einen kühlen Kopf zu bewahren. Wir sagen Ihnen, worauf es ankommt.

Als Versicherungsnehmer haben Sie einige Pflichten, auch Obliegenheiten genannt. Dazu gehört zum Beispiel die Verpflichtung, einen unmittelbar drohenden Schaden abzuwenden und die Folgen eines eingetretenen Schadens so gering wie möglich zu halten. Das kann zum Beispiel bedeuten, Wertgegenstände zu retten, solange man damit nicht seine eigene Gesundheit riskiert.

 
Ansonsten gilt im Schadenfall:
  • Rufen Sie, soweit erforderlich, Polizei oder Feuerwehr
  • Informieren Sie Ihren Versicherer umgehend per Mail oder telefonisch über den Schaden. Mehr als eine Woche sollten Sie sich mit der Meldung auf keinen Fall Zeit lassen. Je nach Sparte gibt es allerdings große Unterschiede. So müssen Sachschäden, zum Beispiel durch Feuer, innerhalb weniger Tage gemeldet werden
  • Fotografieren Sie den Schaden und beginnen Sie mit den Aufräumarbeiten erst, wenn der Schadenort von der Polizei und dem Versicherer freigegeben wurde
  • Werden Haftungsansprüche an Sie gestellt, leisten Sie keine Zahlung an Geschädigte und geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab
  • Helfen Sie dem Versicherer, Ursache und Höhe des Schadens festzustellen. Erteilen Sie alle erforderlichen Auskünfte und reichen Sie Belege für beschädigte oder abhanden gekommene Gegenstände ein
  • Erste Maßnahmen zur Schadenminderung (zum Beispiel eine Notreparatur) sind mit dem Versicherer abzustimmen
  • Beschädigte Sachen sollten bis zum Abschluss der Schadenregulierung aufbewahren und Gegenstände, die den Schaden ausgelöst haben, erst nach Freigabe durch den Versicherer beseitigen
  • Notieren Sie Zeitaufwand und Kosten für Aufräumarbeiten möglichst genau
  • Bei einem größeren Schaden sprechen Sie uns bitte umgehend an. Dann können wir den Versicherer informieren und bei Bedarf einen Sachverständigen einschalten